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Die gesetzlichen Anforderungen an ein wirkungsvolles Konzept zur Prävention von Wirtschaftskriminalität im Unternehmen sind in den letzten Jahren ständig gestiegen. Aber diese Maßnahmen sind nicht nur eine Notwendigkeit, sondern ermöglichen es oftmals erst Wirtschaftskriminalität vermeiden, aufdecken und verfolgen zu können. Darüber hinaus werden die persönlichen Haftungsrisiken der Organe einer Gesellschaft sowie der Führungskräfte, durch geeignete Kontrollsysteme minimiert.
Somit ist es für jedes Unternehmen sinnvoll, durch präventive Maßnahmen die Gesellschaft vor Wirtschaftskriminellen Handlungen zu schützen. Alle Verantwortungsbereiche einer Gesellschaft müssen organisiert und regelmäßig kontrolliert werden. Durch ein umfangreiches Präventionskonzept werden zudem automatisch die Anforderungen an gesetzliche Bestimmungen erfüllt. („Sarbanes Oxley Act of 2002“, „IDW PS 210 Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung“ bzw ISA 240)
Wir analysieren die Prozesse, Abläufe und Strukturen Ihres Unternehmens und passen sie dem veränderten Umfeld an.
Durch einen umfassenden Beratungsansatz in allen Bereichen Ihres Unternehmens sind wir in der Lage Gefahrenpotentiale für wirtschaftskriminelles Verhalten zu erkennen und entgegenzuwirken. Zu dieser Gefahrenanalyse (Fraud Assessment) gehören alle Prozesse und Organisationseinheiten sowie unternehmensinterne Richtlinien, Verträge und Betriebsvereinbarungen.
Eine wirkungsvolle Prävention beginnt in der Unternehmensspitze und muss konsequent im Unternehmen gelebt werden. Wir schulen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter und setzen ethische Standards zusammen mit Ihnen um.
Umfassender Beratungsansatz:
Prävention (Dienstleistungen):
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